Du hast einen Riester-Vertrag? Dann geht dich die beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 direkt etwas an. Die alte Riester-Welt wird umgebaut, und die häufigste Frage in meinen Gesprächen lautet gerade: Was passiert eigentlich mit meinem bestehenden Vertrag?
Die kurze Antwort. Dein Riester-Vertrag verschwindet nicht über Nacht. Bestehende Verträge laufen weiter und bleiben geschützt. Neu ist ab Januar 2027 ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot mit mehr Anlagefreiheit und weniger starren Garantien. Stillhalten ist trotzdem keine Strategie: Jetzt lohnt der ehrliche Blick, was dein Altvertrag wirklich kostet und bringt.
Was sich ab 2027 ändert
Seit Jahren gilt Riester als überreguliert, teuer und renditeschwach. Genau da setzt die Reform an. Statt der bekannten Verträge mit 100-Prozent-Beitragsgarantie kommt ein gefördertes Vorsorgedepot: breiter gestreut, fondsbasiert, mit staatlichem Zuschuss auf deine Einzahlungen.
Der Kern in drei Punkten:
- Mehr Anlagefreiheit: Statt starrer Garantien darf ein größerer Teil in Investmentfonds arbeiten, was langfristig die Renditechance erhöht.
- Förderung über einen Zuschuss: Der Staat legt auf jeden eingezahlten Euro etwas obendrauf. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zuschuss je eingezahltem Euro, für weitere Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr 25 Cent je Euro. Maximal sind so 540 Euro Förderung im Jahr drin (Stand: 08/2026, Quelle: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge).
- Drei Produktvarianten: Wählbar sind das Vorsorgedepot ganz ohne Garantie sowie zwei Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalerhalt (Stand: 08/2026, Quelle: BMF-FAQ, siehe oben).
- Bestandsschutz: Wer schon einen Riester-Vertrag hat, verliert seine bisher erhaltenen Zulagen nicht. Die Grundzulage im alten Modell liegt bei 175 Euro im Jahr (Stand: 08/2026, § 84 EStG).
Wichtig zur Einordnung: Das Altersvorsorge-Reformgesetz ist beschlossen. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 verabschiedet, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt (Bundesfinanzministerium). Die neuen Produkte starten im Januar 2027. Offen ist noch die sogenannte Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche: Die steckt in einem eigenen Gesetzentwurf und ist bislang nicht beschlossen. Stand: 08/2026.
Was das für deinen Altvertrag bedeutet
Hier hilft ein Modellfall. Nimm eine Angestellte, 40 Jahre, die seit 2010 einen Riester-Vertrag bespart und dafür jedes Jahr die volle Grundzulage von 175 Euro kassiert. In diesen 16 Jahren sind das allein 2.800 Euro geschenktes Geld vom Staat, plus mögliche Kinderzulagen.
Diese Zulagen sind sicher. Sie fallen nicht weg, nur weil ein neues Modell kommt. Die eigentliche Frage ist eine andere: Wie viel von der Rendite frisst dein Altvertrag über Abschluss- und Verwaltungskosten wieder auf? Bei vielen älteren Verträgen ist genau das der wunde Punkt.
Ehrliche Einordnung: Nicht jeder Altvertrag ist schlecht, und nicht jedes neue Modell automatisch besser. Ein gut laufender Vertrag mit vielen mitgenommenen Zulagen kann sich weiter lohnen. Ein teurer, renditeschwacher Vertrag dagegen ist ein Kandidat zum Prüfen. Das entscheidet deine Situation, nicht die Schlagzeile.
Was in die ehrliche Prüfung gehört:
- Kosten: Was zahlst du real für Abschluss und Verwaltung?
- Garantie und Rendite: Wie viel Beitragsgarantie steckt drin, und was bleibt dadurch an Renditechance liegen?
- Flexibilität: Passt der Vertrag noch zu deiner Lebenssituation, oder liegt er nur brach?
- Alternative: Bringt dich fondsbasierter Aufbau, etwa über ein Vorsorgedepot oder eine breit gestreute Fondslösung, näher an dein Ziel?
Riester, Rente und deine echte Lücke
Ob Alt- oder Neuvertrag: Beide sind nur ein Baustein. Die gesetzliche Rente bleibt eine Grundlage, kein Vollprogramm, und auch nach der Rentenerhöhung 2026 ändert die Reform daran nichts. Bevor du über das richtige Produkt nachdenkst, solltest du die Größe deiner Versorgungslücke kennen. Genau dafür gibt es meinen Rentenlücken-Rechner: Bruttolohn rein, geschätzte Nettorente raus, Lücke sichtbar.
Wie du diese Lücke Schritt für Schritt schließt, habe ich in Rentenlücke berechnen, in Altersvorsorge für Selbstständige und rund um den Vermögensaufbau mit Fonds ausführlich beschrieben. Wenn du selbstständig bist, lohnt zusätzlich der Blick auf die Basisrente als Steuerhebel. Und wenn du dein Vermögen lieber in Stein siehst, ordnet Haus als Altersvorsorge ein, was eine Immobilie im Ruhestand wirklich leistet. Wenn du grundsätzlich sortieren willst, wo du stehst, hilft die Übersicht auf meiner Seite zur Altersvorsorge.
Die Reform ist also kein Grund zur Hektik. Sie ist ein guter Anlass, deine Altersvorsorge einmal sauber durchzurechnen, statt weiter blind einzuzahlen.
Häufige Fragen zur Riester-Reform 2027
Wird mein Riester-Vertrag 2027 automatisch umgewandelt?
Nein. Nach dem beschlossenen Gesetz behalten bestehende Verträge Bestandsschutz und laufen weiter. Deine bereits erhaltenen Zulagen bleiben erhalten. Ein Wechsel in ein neues Vorsorgedepot wäre eine Entscheidung, die du aktiv triffst, kein Automatismus.
Lohnt sich Riester jetzt überhaupt noch?
Das hängt von deinem konkreten Vertrag ab. Wer über Jahre Zulagen und Steuervorteile mitgenommen hat und einen kostengünstigen Vertrag besitzt, fährt oft weiter ordentlich. Bei teuren, renditeschwachen Altverträgen lohnt dagegen ein nüchterner Vergleich mit fondsbasierten Alternativen.
Was ist das geförderte Vorsorgedepot genau?
Es ist der ab Januar 2027 startende, gesetzlich beschlossene Nachfolger der klassischen Riester-Welt: ein fondsbasiertes Depot mit staatlichem Zuschuss, mehr Anlagefreiheit und weniger starren Garantien. Ziel ist, dass mehr von deinem Geld langfristig in breit gestreuten Investmentfonds arbeiten darf, statt in einer teuren Garantie festzustecken.
Soll ich meinen Vertrag jetzt vorschnell kündigen?
Bitte nicht aus dem Bauch heraus. Eine Kündigung kann Zulagen und Steuervorteile kosten und ist selten der beste erste Schritt. Sinnvoller ist, den Vertrag mit Kosten, Garantie und Rendite auf den Tisch zu legen und erst dann zu entscheiden, ob bleiben, anpassen oder wechseln.
Eduard Strekert ist Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Er stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.